Im Privatwald besteht keine Bewirtschaftsplicht. Jeder Waldbesitzer ist für seinen Wald selbst zuständig. Somit ist die Bewirtschaftung dem jeweiligen Waldbesitzer selbst überlassen. Holzschläge müssen jedoch vom Revierförster angezeichnet werden und sind melde-, bzw. bewilligungspflichtig. Diese Dienstleistung ist für den jeweiligen Waldbesitzer kostenlos.
Für jegliche weitere Anliegen, welche private Waldparzellen betreffen, steht der Förster mit Rat und Tat zur Verfügung.
Gerne erledigen wir im Auftrag auch Arbeiten im Privatwald.